>> Arbeitsrecht und Sozialrecht
Wurde Ihr Arbeits- bzw. Dienstverhältnis gekündigt? Widerfährt Ihnen rechtswidrige Behandlung am Arbeitsplatz? Werden Sie bei Beförderungen übergangen? Oder hat einer Ihrer Angestellten den Arbeitsvertrag pflichtwidrig verletzt? In diesen und weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite stehen Ihnen unsere Kollegen zur Verfügung.
Unsere arbeitsrechtliche Tätigkeit wird "rundum" gewährleistet:
- Von der Beratung bei Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages bis zur Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich des Kündigungsschutzes
- bei Fragestellungen zur betrieblichen Altersversorgung
- dem Schutz besonderer Personengruppen (insbesondere der Schwangeren und Mütter,
der Schwerbehinderten und Jugendlichen)
- dem Arbeitsförderungsrecht
- dem Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung)
- dem Sozialhilferecht und Ausbildungsförderungsrecht
finden sie mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Herrn Sascha Etterich den richtigen Ansprechpartner
Natürlich helfen wir Ihnen auch bei allen Problemen aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere des Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts.
>> Medizinrecht
Wir betreuen juristisch seit über 40 Jahren schwerpunktmäßig Krankenhausträger, Ärzte, Apotheker und Patienten im Fachgebiet Medizinrecht, insbesondere im Hinblick auf:
- eine zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung aufgrund eines etwaigen Behandlungsfehlers
- das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht einschließlich Vergütungsrecht
- das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe sowie Fragestellungen zur Pflegeversicherung
- das Arzneimittel- und Medizinproduktrecht
Mit Rechtsanwalt Bernhörster, der Mitglied der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins und Absolvent des Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht ist, finden Sie bei uns den richtigen Ansprechtpartner.
>> Baurecht und Architektenrecht
Die Komplexität und Verantwortungsverteilung bei der Erstellung eines Bauwerkes führt häufig zu privatrechtlichen und öffentlichrechtlichen Konflikten.
Wir begleiten unsere Mandanten - als Auftragnehmer oder Auftraggeber - rechtsberatend von den ersten Schritten bis zur Abnahme des Bauwerkes, der Veräußerung und letztlich bis zum Ablauf der Gewährleistungsrechte.
Wir helfen Ihnen präventiv, aber auch repressiv beispielsweise mit der Geltendmachung Ihrer Ge-währleistungsansprüche bzw. mit der Abwehr unberechtigter Gewährleistungsansprüche gegen Sie.
Egal ob Sie als Bauherr, Architekt, Ingenieur oder Handwerker an dem Bauvorhaben beteiligt sind, können sich für Sie juristische Probleme ergeben, bei deren Behebung wir Ihnen gerne weiterhelfen.
>> Erbrecht
Einer statistischen Umfrage zur Folge verstirbt etwa jeder vierte Bundesbürger wesentlich früher, als es seine Lebenserwartung verspricht.
Beim plötzlichen Tod fehlt dann häufig die notwendige erbrechtliche Vorsorge, die zu Lebzeiten hätte geregelt werden können und müssen. Die Folge des Untätigseins ist, dass der überlebende Ehegatte oder die Kinder ungesichert sind oder sich über das Erbe streiten müssen. Letzteres führt zu Kosten und Unannehmlichkeiten, die sich vermeiden lassen, wenn bereits zu Lebzeiten die Vermögensnachfolge geregelt wird. Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern zwingend notwendig und wird von uns gewährleistet.
Aber auch wenn der Erbfall bereits eingetreten ist, kann anwaltlicher Rat erforderlich werden, damit das eigene Erbe vollständig ausgeschöpft und unbegründete Ansprüche Dritter abgewehrt werden.
Wir bieten Ihnen eine kompetente und individuelle Beratung in jedem Verfahrensstadium.
Dies umfasst insbesondere:
- Vorbereitung und Entwurf von Erbverträgen, Testamenten und anderer letztwilliger Verfügungen
- Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und familienrechtlicher Umstände sowie deren notwendige Anpassung aufgrund gesetzlicher oder persönlicher Veränderungen
- Ermittlung von Grundstückswerten, Sachwerten und Beteiligungswerten
- Abwehr von außergerichtlichen oder gerichtlichen Ansprüchen
- Tätigkeit als Testamentvollstrecker
- Nutzung unseres Netzwerks, bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Maklern und unserem Notar Herrn Günter Bernhörster
>> Familienrecht
Stellt doch die Familie regelmäßig den Lebensmittelpunkt eines Menschen dar, ist es umso wichtiger hieraus Rückhalt, Kraft und Zuversicht zu erfahren. Umso bedauerlicher ist es, wenn in diese Privatsphäre Enttäuschungen und/oder Unstimmigkeiten hineindrängen, sei es im Rahmen unmittelbarer Beziehungen zu einer anderen Person oder durch den Verlust eines geliebten Menschen und daraus im Weiteren eventuell aufkommender Verstimmungen mit Familienmitgliedern bzw. familiennahen Außenstehenden. Zu den daraus resultierenden rein persönlich-psychologi-schen Auswirkungen treten regelmäßig rechtliche Problempunkte hinzu, die es zu lösen gilt.
Aufgrund der gefühlsmäßigen Eingebundenheit des Betroffenen und dessen dadurch oftmals stark subjektiv geprägten Herangehensweise an die notwendigen Schritte, stellt unsere beratende und begleitende Tätigkeit sowohl eine Stärkung der Position des Betroffenen als auch eine notwendige und sachliche Kontrollinstanz zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Belange dar.
Wir betreuen und beraten Sie insbesondere in folgenden Bereichen um Streitigkeiten zu vermeiden oder zu bewältigen:
- Gestaltung von Eheverträgen,
- Vertretung in Trennungsangelegenheiten, Scheidungsverfahren und Folgesachen sowie bei Verhandlungen über Scheidungsverträge,
- materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht (z.B. Unterhalt, Sorgerecht, etc.) unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht sowie des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
>> Gesellschaftsrecht
Der Grund für eine Gesellschaftsgründung kann vielfältiger Art sein. Im Vordergrund stehen regelmäßig die Kapitalverschaffung und die Risikobegrenzung. Daneben können andere Aspekte eine Rolle spielen, wie die Arbeitsverteilung, die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, persönliche Gründe (z.B. Regelung der Erbnachfolge) oder steuerliche Gründe.
Gerne beraten wir Sie insbesondere bei:
- der Wahl der richtigen Gesellschaftsform (GbR, OHG, KG, GmbH, AG, e.G., Partnerschaften, Verein, GmbH&Co. KG, Ltd.)
- der Gründung der Gesellschaft
- der inneren Ausgestaltung der Gesellschaften (z.B. die Rechtsbeziehung der Gesellschafter untereinander und Fragen der Geschäftsführungsbefugnis)
- bei Problemen im Hinblick auf Rechtsverhältnisse zu Dritten (z.B. Haftungsfragen, Vertretung der Gesellschaft nach außen, Ansprüche gegen Dritte oder gegen Sie)
- der Beendigung Ihrer Gesellschaft
>> Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Der Wirtschaftsverkehr ist angewiesen auf Schnelligkeit (z.B. unverzügliche Mängelrüge nötig) sowie Vertrauensschutz und Rechtsklarheit (vgl. z.B. die Publizität des Handelsregisters).
Diese Grundprinzipien des Handelsrechts führen häufig zu Streitigkeiten und juristischen Problemen. Bei:
- allen Fragestellungen zum Handelsregister (Eintragungsverfahren, Publizitätswirkung),
- der Vertretung des Kaufmanns (Prokura, Handlungsvollmacht oder Ladenangestellten),
- allen Haftungsfragen beim Wechsel des Unternehmensträgers oder Eintritt eines Kaufmanns und den selbständigen Hilfspersonen des Kaufmanns (Handelsvertreter, Kommissionsagent, Handelsmakler, Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter)
stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Natürlich beraten wir Sie gerne auch bei Problemen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Handelsgeschäftes und der Geltendmachung von Mängelansprüchen sowie den weiteren Besonderheiten bei Handelsgeschäften.
>> Inkasso von Forderungen
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat sich auch auf die Einziehung von Forderungen spezialisiert.
Bei der anhalten hohen Zahl von Insolvenzverfahren ist es für Sie als Gläubiger entscheidend, Ihre Forderungen schnellstmöglich und konsequent zu verfolgen, damit Sie einen vollstreckbaren Titel erlangen.
Anders als bei den vielen Inkassounternehmen (bei denen nach erfolgloser außergerichtlicher Mahnung ebenfalls Rechtsanwälte eingeschaltet werden müssen, die dann zusätzliche weitere Gebühren verursachen), werden Sie bei uns individuell und juristisch fundiert betreut. Ihr Anwalt steht Ihnen für die gesamte Dauer des Mandatsverhältnisses, d.h. von der ersten Prüfung des Anspruchs bis zum möglichen Abschluss eines ggf. notwendig werdenden gerichtlichen Verfahrens als Prozessanwalt zur Seite.
Zudem verfügen wir über umfangreiche Möglichkeiten zur Recherche und Bonitätsprüfung.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von den Vorteilen des Anwaltsinkassos. Unabhängig ob Sie beispielsweise als Arzt Gebührenforderungen einziehen wollen oder als Privatperson Ihre Forderungen geltend machen müssen, finden Sie bei uns immer den richtigen Ansprechpartner.
>> Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wie ist ein Mietvertrag zu gestalten? Ist eine Mieterhöhung oder eine Kündigung durchsetzbar? Wann und wie (oder vielleicht gar nicht?) sind die gemieteten Räume zu renovieren? Ist die Nebenkostenabrechnung gerechtfertigt? Was darf der Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung oder der Nachbar?
Dies sind die zentralen Fragen, die sich für Vermieter und Mieter stellen. Das gilt für Wohnraummiete ebenso wie für die Miete von Geschäftsräumen.
Bei diesen und allen anderen Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrem Mietvertrag oder Ihrem (Wohnungs-) Eigentum sind wir für sie da!
>> Strafrecht
Der Strafverteidiger sorgt als unabhängiges Organ der Rechtspflege für die Durchsetzung der Rechte des Beschuldigten. Die Mitwirkung des Verteidigers am Strafverfahren stellt somit ein parteiliches Gegengewicht zu den Strafverfolgungsbehörden dar. Der Beschuldigte kann sich daher in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.
Engagierte Verteidigung beginnt zu einem möglichst frühen Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens, da bereits hier die Weichen für den Verlauf der späteren Hauptverhandlung gestellt werden können oder durch Einvernehmen mit den Behörden verträgliche Verfahrensbeendigungen gefunden werden können. Zögern Sie also nicht, möglichst früh mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne in unseren folgenden Schwerpunkten:
- Arztstrafrecht (z.B. bei möglichen Behandlungsfehlern) inkl. strafrechtlicher Produkthaftung
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Revisionsrecht, d.h. Revision gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte
- Steuerstrafrecht
- Straftaten gegen das Vermögen (Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Untreue, Hehlerei, Geldwäsche, Sachbeschädigung, etc.)
- Straftaten gegen Persönlichkeitswerte (Mord, Totschlag, Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Freiheitsberaubung, Hausfriedensbruch, etc.)
- Straftaten gegen Gemeinschaftswerte (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Falschaussage, Urkundenfälschung oder -unterdrückung, Brandstiftung, Umweltdelikte, etc.)
- Verkehrsstrafrecht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, etc.) und Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Wirtschaftsstrafrecht
Natürlich beraten wir Sie auch in Fällen mit Auslandsbezug (Fahndung, Festnahme, Auslieferung) oder begleiten Sie als Opfer im Rahmen der Nebenklage.
>> Verkehrsrecht und Versicherungsrecht
Wir beraten Sie als Anspruchssteller oder Anspruchsgegner insbesondere in folgenden Bereichen:
- nationales und internationales Versicherungsrecht
- Transport- und Speditionsversicherungsrecht
- Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck-, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung)
- Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Haftpflichtversicherungsrechts (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung)
- Rechtsschutzversicherungsrecht
- Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts
Egal ob Sie Beteiligter eines Verkehrsunfalls gewesen sind oder Ihre bzw. die gegnerische Versicherung die Zahlung verweigert, bei uns finden Sie Ihren kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner. Mit Herrn Rechtsanwalt Bernhörster steht Ihnen insbesondere ein Ansprechpartner zur Seite, der seit Jahren Mitglied der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht ist.
Zögern Sie nicht zu lange, damit wir alle versicherungsrechtlichen, strafrechtlichen und bußgeldrechtlichen Besonderheiten frühstmöglich beachten können.
>> Vertragsrecht
Wir beraten und helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung Ihrer Verträge.
Vom Abschluss des Vertrages bis zur Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen (Schadensersatz, Rücktritt, Kündigung, Minderung, etc.) stehen wir Ihnen zur Seite.
Zu den "klassischen" Vertragsformen gehören:
- Bürgschaftsvertrag
- Darlehensvertrag, Finanzierungshilfen, Ratenlieferungsverträge
- Dienstvertrag (z.B. Arztvertrag, Arbeitsvertrag)
- Ehevertrag
- Erbvertrag
- Gesellschaftsvertrag
- Kaufvertrag
- Leasingvertrag
- Maklervertrag
- Mietvertrag, Pachtvertrag, Leihvertrag, Verwahrungsvertrag
- Reisevertrag
- Schenkungsvertrag
- Versicherungsvertrag
- Werkvertrag (Bauvertrag, etc.)